Rechtsgebiete
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Notar -
Inhalt des Bußgeldrechts ist die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn eine:
- tatbestandsmäßige,
- rechtswidrige und
- schuldhafte Handlung
- nach einem Gesetz mit einer Geldbuße geahndet wird.
Bußgeldrecht -
Das Erbrecht (im objektiven Sinne) bezeichnet die Summe aller Rechtsnormen, welche die privatrechtlichen, vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen regeln. Denn mit dem Tod eines Menschen endet dessen Rechtsfähigkeit (die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein). Deshalb tritt nach dem Tode eines Menschen ein anderes Rechtssubjekt an seine Stelle und wird Träger der mit dem Tode nicht erlöschenden Rechte und Pflichten. Das Erbrecht regelt nur die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen. Fragen, die mit der Beisetzung des Verstorbenen zusammenhängen, werden dagegen nicht behandelt. Die Pflicht zur Bestattung ist Teil des öffentlichen Rechts.
Erbrecht -
Das Gesellschaftsrecht bezeichnet meist Rechtsnormen mit Bezug auf Personenvereinigungen des Privatrechts, diese sind für viele Staaten und Staatenverbände unterschiedlic.
Gesellschafts- und
Wirtschaftsrecht
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Haftung bedeutet grundsätzlich, dass jemand für einen Schaden einstehen muss. Die Haftung kann sich dabei aus Vertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Meist setzt eine Haftung ein Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) voraus. Es gibt allerdings auch eine verschuldensunabhängige Haftung, zum Beispiel die Tierhalterhaftung oder die Produkthaftung.
Haftungs- und
Schadensrecht
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Das Immobilien- bzw. Grundstücks- bzw. Liegenschaftsrecht ist ein nicht eindeutig begrenztes oder bestimmtes Rechtsgebiet. Im Kern betrifft das Immobilienrecht das Recht der Grundstücke und der grundstücksgleichen Rechte.
Immobilienrecht -
Der Begriff Medizinrecht bezeichnet die rechtliche Ausgestaltung der (schuldrechtlichen) Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander, daneben die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes und das Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten.
Dieses Rechtsgebiet erstreckt sich nicht nur auf das allgemeinere Gebiet der Arzthaftung, also das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient, sondern umfasst neben dem Recht der Honorierung von Privatpatienten auch arztspezifische Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht, aus dem allgemeinen Berufsrecht, zum kollegialen und rechtlichen Verhältnis zwischen Ärzten sowie spezielle Regelungen zur Ausübung des ärztlichen Berufs wie etwa die Röntgenverordnung.Medizinrecht -
Mietrecht: Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt befasst. Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen. Nachbarrecht: Das Nachbarrecht regelt als Teil des zivilrechtlichen Sachenrechts mit seinen Rechtsnormen das Recht des Eigentümers, mit seinem Grundstück nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von Einwirkungen auszuschließen. Jedoch schon mit Rücksicht auf die benachbarte Lage von Grundstücken und die damit einhergehenden unvermeidlichen wechselseitigen Beeinträchtigungen bestehen die Rechte nur einschränkt.
Miet- und Nachbarrecht -
Das Strafrecht, auch als Kriminalrecht bezeichnet, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Handlungen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden. Als Ziel des Strafrechts gilt vor allem der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie beispielsweise Leben und Eigentum sowie Sicherheit und Integrität des Staates und elementarer Werte des Gemeinschaftslebens.
Strafrecht -
Das Verkehrszivilrecht umschreibt den Bereich in welchem der Eigentümer oder Besitzer eines Fahrzeuges Ansprüche gegen andere Bürger, Unternehmer oder Versicherungen hat und diese durchzusetzen beabsichtigt. Der Begriff des „Zivilrechts“ gibt dabei zu verstehen, dass der Anspruch also nicht im Verhältnis Bürger – Behörde, sondern im Verhältnis Bürger / Unternehmer – Bürger / Unternehmer besteht.
Verkehrszivilrecht
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Neben dem Ordnungswidrigkeitenrecht spielt im Verkehrsrecht auch eine Anzahl von strafrechtlichen Verstößen eine bedeutende Rolle. Der Gesetzgeber greift aus verschiedenen Gründen mit strafrechtlichen Sanktionen ein. Dies kann nötig sein, um die Verkehrssicherheit allgemein zu steigern. Hierzu eignen sich Strafandrohungen, die über den Rahmen bußgeldrechtlicher Sanktionen hinausgehen, indem sie sowohl auf den betroffenen Einzelnen wie auch auf die Allgemeinheit im Sinne einer gewissen Abschreckung erzieherisch einwirken.
Verkehrsstrafrecht -
Das Verhältnis zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer bildet den Kern des Versicherungsrechts. Das Versicherungsrecht umfasst dabei sämtliche Versicherungszweigen.
Versicherungsrecht -
Das Wirtschaftsrecht ist die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat einwirkt, und ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik.
Wirtschaftsrecht